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Zensur - neu definiert vom Falter
Zen|sur, die:
liegt vor,
wenn Falter-Politik-Chef Florian Klenk nach Belieben (justiz-)kritische Artikel verfassen und u.a. im Falter sowie seinem Blog veröffentlichen kann;
wenn weiters alle daran Interessierten diese Artikel lesen können - sei es via Internet oder in der Printversion -, ohne mit der Lektüre den Boden der Legalität zu verlassen;
kurz gesagt, wenn niemand, auch nicht Mitarbeiterinnen des Justizministeriums, amtlicherseits daran gehindert oder dafür bestraft wird, sich den Falter und die Artikel seines stellvertretenden Chefredakteurs zu Gemüte zu führen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, liegt Zensur vor, und zwar in ihrer übelsten Art, in chinesischer Manier nämlich.
So definiert es der Falter, sich in einem offenen Brief an Justizministerin Bandion-Ortner darüber entrüstend, dass auf Florian Klenks privaten Blog von Rechnern des Justizministeriums aus nicht zugegriffen werden kann. Dass es dennoch allen Justizbediensteten freisteht, Klenks Artikel bzw den Falter zu lesen - notfalls, wenns Gehalt nicht reicht für privaten Internetzugang oder den Erwerb des gedruckten Falter, in der nächsten öffentlichen Bücherei -, ist wurscht:
Falter & Klenk krähen trotzdem von Zensur. Von Zensur in chinesischer Manier sogar, was eine Beleidigung unzähliger chinesischer Journalistinnen und Medienkonsumentinnen ist, die tatsächlich von Zensur betroffen sind und sich teilweise auf ganz erhebliche persönliche Risiken einlassen, wenn sie die behördlichen Einschränkungen zu umgehen versuchen.
Dass die ganze Gschicht eh nur lauwarme Luft war, weil - wie u.a. von haftgrund vermutet - bloß ein Filterrobot auf ein Signalwort (“crime”) reagiert hat und der Klenk’sche Blog auf den Justizrechnern wieder lesbar ist, machts auch nicht besser. Weil hier falterseitig eine Vorwurfskeule geschwungen wurde, die in keinem Verhältnis zu den Fakten stand. Selbst wenn Klenks Blog gezielt gesperrt worden wäre: Es hat nichts mit Zensur zu tun, wenn Arbeitgeberinnen auf Dienstrechnern den privaten Internetzugang für Mitarbeiterinnen einschränken oder auch gänzlich unterbinden. Auch dann nicht, wenn die Arbeitgeberin eine Behörde ist.
Btw haben Falter & Klenk sich mit keinem Wort darüber empört, dass Justizbedienstete via Dienstrechner nicht auf Seiten zugreifen können, die “Inhalte aus den Bereichen Glückspiel, Computerkriminalität, Pornografie, Soziale Netzwerke und Phishing” enthalten. Nach Falter-Kriterien wäre auch das Zensur, und bliebe es auch dann, wenn nur - wie im offenen Brief formuliert - “anstößige” Inhalte gemeint wären, wobei dieses Wort in der ministeriellen Sperrnotiz aber gar nicht vorkommt. Aber was kratzt den Falter die Sperre anderer Seiten? Jeder ist sich selbst der Nächste.
In anderem Zusammenhang hat Klenk jüngst (Falter 32/09) moniert, es würden allzu oft Skandale gewittert, wo gar keine sind. Wie wahr.