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annalist
Peter Pilz
Wortistik

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Nov
11th
Wed
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Das kleine Flattern 46/09

Worüber Wien reden sollte: über Feinripp-Leiberln unter ausgeleierten offenen Trainingsjacken - was trainieren eigentlich Kerle, die sowas tragen? -, kombiniert zu bunten Synthetik-“Freizeit”-Hosen und “Tennis”-Socken in offenen Schlapfen. Und über ein gesetzliches Verbot, so gewandet die eigenen vier Wände zu verlassen. Aufklärung durch Bildung wirkt nicht gegen das ästhetische Feingefühl von Dampfwalzen: Burkazwang für jeden, der mit seinem Outfit die Augen unschuldiger Passantinnen foltert. (Und, Falter: Wer sich an meinem Kopftuch vergreifen will, kriegt was auf die Pfoten.)

Worüber Wien außerdem reden sollte: über das Unvermögen von Falter-RedakteurInnen, simple Sachverhalte zu begreifen. So schwer ist der Entscheid des Menschenrechtsgerichtshofs zu den Kreuzen in italienischen Schulen wirklich nicht zu verstehen. Kleiner Tipp: verboten und verbannt wurde gar nix.

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Nov
5th
Thu
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Wer nie sein Brot im Bette aß ...

… weiß nicht, wie Krümel pieken. Aber ich schwöre, sooo schlimm, wie die monopolysierenden Damen & Herren sich das offenbar vorstellen, ist es nicht. :-)

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Oct
21st
Wed
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grindiger stadtrand, abends

grindiger stadtrand, abends

grindiger stadtrand, abends

grindiger stadtrand, abends

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Sep
17th
Thu
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Sep
3rd
Thu
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Aug
26th
Wed
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NoBorder

Initiativen wie diese tragen dazu bei, dass mensch an den Artgenossinnen nicht völlig verzweifelt.

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Aug
20th
Thu
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Mir wern kan Richter brauchen ...

Ein junger Mann, Teilnehmer der 1.-Mai-Demo in Linz, wird des Widerstands gegen die Staatsgewalt beschuldigt. Auf Privat- und Polizei(!)-Videos des Vorfalls sind, wie das Gericht einräumt,

tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar.

Gegen den Angeklagten sprechen nur die beteiligten Polizisten. Also Freispruch? In dubio pro reo? Nicht so hastig:

Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten. Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen.

[Quelle]

Früher einmal, in der guten alten Zeit, war es Aufgabe der Polizei, bei Straftaten Verdächtige auszuforschen, die bei entsprechender Beweislage zu Beschuldigten und Angeklagten werden konnten. An diesem Punkt kam dann ein unabhängiges Gericht ins Spiel: Dem wurden die Fakten vorgetragen, belastende und entlastende. Und in freier, unabhängiger Würdigung dieser Fakten konnte so ein Gericht damals sogar auch mal zur Überzeugung kommen, der oder die Angeklagte sei unschuldig.

Wie altmodisch! Wie umständlich! Wie ineffizient! Das sind Abläufe, die geradezu danach schreien, gestrafft, verschlankt und optimiert zu werden. Auch im Interesse der sorg- und sparsamen Verwendung von Steuergeldern. Die sind schließlich nicht unbegrenzt vorhanden und sollten nicht in den Erhalt einer Institution wie der Justiz fließen müssen, die doch nur doppelt moppeln und aufwändig bestätigen kann, was eh schon klar ist:

Dass nämlich ein Mensch, der polizeilich verdächtigt wird, auch schuldig ist. Denn die Polizei ermittelt ja nicht aus Jux und Tollerei, fischt nicht grund- und wahllos Verdächtige aus der Bürginnenschar heraus. Die Polizei denkt sich was dabei und hat gute, allerbeste Gründe, das zu tun. Was könnt ein Gericht da noch anderes tun, als das abzunicken? Alles andere wär ja eine Desavouierung solider, seriöser Polizeiarbeit.

Für eine Abnickinstitution ist die Justiz aber ein bisserl zu kostenintensiv im Erhalt. Also fort mit den muffigen Talaren: Das Modell der Zukunft heißt Krems.

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Traurige Gestalten

Wenn in einer freien demokratischen Gesellschaft ein Enthüllungsjournalist und sein Medium Opfer von Zensurmaßnahmen werden würden täten, wär das eigentlich eine Ehr, ein Ritterschlag quasi. Und in der prompt geäußerten Empörung der Zensurierten würd denn wohl unvermeidlich auch ein bisserl stolze Freude mitschwingen. Wär ja nur menschlich. Tät sich die Zensur dann aber als gar nicht stattgefunden habend entpuppen, als Seifenblase, platzt mit ihr auch die Ritterwürde. Aber wie das so ist mit schönen Träumen - der Mensch versucht sie festzuhalten und das Aufwachen immer noch ein Momenterl rauszuzögern. Wohl dem, der einen Wecker mit Schlummermodus hat. Florian Klenk hat den Falter.

Und wo ein einfacher Wecker schon nach fünf Minuten das endgültige Aufwachen einläutet, lässt der Falter seine Politikchef tagelang träumen: am Montag wurde Klenks Blog doch nicht zensiert, am Mittwoch erklärt die Redaktion sich selbst und ihren Leserinnen, dass Klenks Blog vom Justizministerium für dessen Bedienstete gesperrt wurde. Über die prompte Aufhebung der Sperre verliert Stefan Apfl kein Wort, sondern träumt versonnen von Beamten vor schwarzen Bildschirmen, die auf den nächsten Falter warten.

In so einem schönen Traum mag auch Armin Thurnher die Seele baumeln lassen. Unter fadenscheinigen Vorwänden habe das Ministerium Klenks Blog für die Justizmitarbeiterinnen gesperrt, poltert er, weil … nun, es passiert ja oft in Träumen, dass sie an der spannendsten Stelle abreißen und die Handlung irgendwo anders weitergründelt. Diesfalls in jenem Üblen, das Klenk vom Ministerium nachgeredet wurde, als es die Sperre mit “Inhalten aus den Bereichen Glücksspiel, Computerkriminalität, Pornografie, Soziale Netzwerke und Phishing” begründete.

In Träumen ist natürlich alles möglich. Sogar ein alpenrepublikanisch-ministerieller Filterrobot, der mit ausgereifteren Algorithmen auf die Pirsch geht als es sein Kollege von der Google-Werbung tut. Und der findet im Klenk’schen Blog durchaus Aufhänger für werbende Dekoration etwa zu sozialen Netzwerken (“UkraineDate.com”) oder Spielen, die glücklich machen.

Klenks Blog im GoogleReader

Immerhin: Das Wort Zensur, in Klenks Blog noch als Synonym für die Kurzzeitsperre verwendet, kommt in der Printversion nicht vor. So ausgeschlafen ist er dann doch schon, der Falter.

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Aug
17th
Mon
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Zensur - neu definiert vom Falter

Zen|sur, die:

liegt vor,

wenn Falter-Politik-Chef Florian Klenk nach Belieben (justiz-)kritische Artikel verfassen und u.a. im Falter sowie seinem Blog veröffentlichen kann;

wenn weiters alle daran Interessierten diese Artikel lesen können - sei es via Internet oder in der Printversion -, ohne mit der Lektüre den Boden der Legalität zu verlassen;

kurz gesagt, wenn niemand, auch nicht Mitarbeiterinnen des Justizministeriums, amtlicherseits daran gehindert oder dafür bestraft wird, sich den Falter und die Artikel seines stellvertretenden Chefredakteurs zu Gemüte zu führen.

Sind diese Bedingungen erfüllt, liegt Zensur vor, und zwar in ihrer übelsten Art, in chinesischer Manier nämlich.

So definiert es der Falter, sich in einem offenen Brief an Justizministerin Bandion-Ortner darüber entrüstend, dass auf Florian Klenks privaten Blog von Rechnern des Justizministeriums aus nicht zugegriffen werden kann. Dass es dennoch allen Justizbediensteten freisteht, Klenks Artikel bzw den Falter zu lesen - notfalls, wenns Gehalt nicht reicht für privaten Internetzugang oder den Erwerb des gedruckten Falter, in der nächsten öffentlichen Bücherei -, ist wurscht:

Falter & Klenk krähen trotzdem von Zensur. Von Zensur in chinesischer Manier sogar, was eine Beleidigung unzähliger chinesischer Journalistinnen und Medienkonsumentinnen ist, die tatsächlich von Zensur betroffen sind und sich teilweise auf ganz erhebliche persönliche Risiken einlassen, wenn sie die behördlichen Einschränkungen zu umgehen versuchen.

Dass die ganze Gschicht eh nur lauwarme Luft war, weil - wie u.a. von haftgrund vermutet - bloß ein Filterrobot auf ein Signalwort (“crime”) reagiert hat und der Klenk’sche Blog auf den Justizrechnern wieder lesbar ist, machts auch nicht besser. Weil hier falterseitig eine Vorwurfskeule geschwungen wurde, die in keinem Verhältnis zu den Fakten stand. Selbst wenn Klenks Blog gezielt gesperrt worden wäre: Es hat nichts mit Zensur zu tun, wenn Arbeitgeberinnen auf Dienstrechnern den privaten Internetzugang für Mitarbeiterinnen einschränken oder auch gänzlich unterbinden. Auch dann nicht, wenn die Arbeitgeberin eine Behörde ist.

Btw haben Falter & Klenk sich mit keinem Wort darüber empört, dass Justizbedienstete via Dienstrechner nicht auf Seiten zugreifen können, die “Inhalte aus den Bereichen Glückspiel, Computerkriminalität, Pornografie, Soziale Netzwerke und Phishing” enthalten. Nach Falter-Kriterien wäre auch das Zensur, und bliebe es auch dann, wenn nur - wie im offenen Brief formuliert - “anstößige” Inhalte gemeint wären, wobei dieses Wort in der ministeriellen Sperrnotiz aber gar nicht vorkommt. Aber was kratzt den Falter die Sperre anderer Seiten? Jeder ist sich selbst der Nächste.

In anderem Zusammenhang hat Klenk jüngst (Falter 32/09) moniert, es würden allzu oft Skandale gewittert, wo gar keine sind. Wie wahr.

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Aug
13th
Thu
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Ist denn schon wieder April?

April, August - A ist A, und ein Scherz immer willkommen. Jedenfalls beim öffentlichrechtlichen Landessender, wo jemand eine ÖVP-Aussendung auf ihrem verdienten Weg in die Rundablage abgefangen und in eine veritable Nachricht verwandelt hat. Das p.t. Publikum hat ja sonst nicht viel zu lachen heutzutag.

via

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